Nutzungsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Drive2day, Tassilo Pilati, und den Nutzern. Drive2day erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsgegenstand

  • Das Vertragsverhältnis kommt durch die Nutzung des Angebots von Drive2day zustande. Gegenstand ist die Nutzung einer Internetplattform zum Angebot und der Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, Fernbus- und Bahnfarhten. Drive2day stellt dabei ausschließlich eine Plattform für die Präsentation der anbietenden Nutzer zur Verfügung und übernimmt ausschließlich die Vermittlung der Mitfahrgelegenheiten, Fernbus- und Bahnfahrten in technischer Hinsicht. Drive2day steht nicht für die Durchführung der vermittelten Fahrten und deren Verlauf ein; Drive2day prüft weder Angebote noch Nachfragen. Sie hat keinen Einfluss auf das ob und wie der Durchführung von Fahrten. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit und Sicherheit von Fahrten obliegt allein den Nutzern anhand eigener Einschätzungen.
  • Mitfahrgelegenheiten, Fernbus- und Bahnfahrten begründen vertragliche Verhältnisse ausschließlich zwischen den Nutzern, Fernbusanbietern bzw. der Deutschen Bahn. Etwaige Rechte und Pflichten sowie Ansprüche aus solchen Fahrten bestehen ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Drive2day überprüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Nutzer aufgrund der Möglichkeit zur Online-Registrierung nicht. Jeder Nutzer handelt insofern nur auf eigene Gefahr.
  • Drive2day übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen, die Durchführung und die Sicherheit von Fahrten. Ein Anspruch auf Fahrtendurchführung gegenüber Drive2day besteht nicht.

§3 Leistungen von Drive2day

  • Gegenstand der Leistungen von Drive2day ist das Zurverfügungstellen einer Internetplattform und die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, Fernbus- und Bahnfarhten. Über die Plattform können registrierte Nutzer Mitfahrgelegenheiten anbieten oder nachfragen. Drive2day leistet keine Gewähr für die Durchführung und Sicherheit von Fahrten.
  • Drive2day vermittelt das Vertragsverhältnis zwischen nachfragendem und anbietendem Nutzer bzw. Personenbeförderungsunternehmen (Fernbusanbietern und Deutsche Bahn) durch Mitteilung der Kommunikationsdaten des anbietenden Nutzers bzw. Personenbeförderungsunternehmens.
  • Drive2day kann die Auswahl der anzubietenden Transportmittel, Reiseziele und sonstige Kategorisierungen ergänzen oder verändern, um diese zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer und Drive2day zumutbar ist. Drive2day stellt das Internetangebot im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Durch fortlaufende Wartung und Weiterentwicklung können die Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. Ansprüche hieraus bestehen nicht.
  • Die Nutzung des Internetangebots der Drive2day ist kostenlos! Für die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten, Fernbus- und Bahnfahrten erhebt Drive2day KEINE Gebühr vom Nutzer! Für vermittelte Mitfahrgelegenheiten, Fernbus- und Bahnfahrten ist lediglich ein Entgelt direkt an den Fahrer bzw. das Personenbeförderungsunternehmen zu entrichten. Die Festlegung und Mitteilung der Preise sowie die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen nachfragendem Nutzer (Mitfahrer) und anbietendem Nutzer (Fahrer) bzw. über die Webseite des Anbieters von Fernbus- bzw. der Webseite der Deutschen Bahn.

§4 Allgemeine Pflichten des Nutzers

  • Die Nutzung des Dienstes ist nur für private Zwecke gestattet.
  • Die Verwertung von Datenbeständen der Drive2day für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung des Dienstes darf nur im Rahmen der Legalität erfolgen. Der Nutzer wird weder Leistungen anbieten noch nachfragen oder Bewertungen abgeben, die die Rechte Dritter verletzen, jugendgefährdenden Inhalts sind, gegen geltendes Recht verstoßen oder täuschend, beleidigend, pornographisch, gewaltverherrlichend oder anstößig sind. Dies gilt gleichermaßen für die Durchführung von Fahrten.
  • Es ist nicht gestattet, über das Internetangebot der Drive2day Viren, Trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Inhalte zu verbreiten. Die Nutzung ist unzulässig, sofern aufgrund von Telekommunikationsanlagen oder sonstiger technischer Einrichtungen Schäden zu befürchten sind.
  • Der Nutzer stellt Drive2day von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend machen. Der Nutzer trägt alle daraus anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung. Auf Wunsch von Drive2day muß der Nutzer Drive2day in die Lage versetzen, Ansprüche Dritter auf Kosten des Nutzers abzuwehren.

§5 Anbietende Nutzer

  • Jeder anbietende Nutzer soll sich unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Beschreibung aller Auswahlkriterien gesondert registrieren und Änderungen umgehend mitteilen. Drive2day wird anbietende Nutzer in geeigneter Form präsentieren und ihnen auf Anforderungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten, unter Einsatz eines von Drive2day zu bestimmenden Auswahlsystems Mitfahrer vermitteln.
  • Anbietende Nutzer sind verpflichtet, Angebote nach bestem Wissen und Gewissen zu beschreiben und alle Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Mitfahrgelegenheiten, sowie sonstige Umstände von Bedeutung offenzulegen. Der anbietende Nutzer wird das geltende Recht, insbesondere die verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften, sowie diesen Vertrag auch in geänderter Form einhalten.

§6 Haftung von Drive2day

  • Drive2day haftet nicht für die Durchführung, den Verlauf und die Sicherheit von Fahrten. Insbesondere haftet Drive2day nicht für Schäden, die darauf beruhen, daß anlässlich der vermittelten Fahrten, vor, während oder nach ihrer Durchführung Unfälle geschehen. Drive2day garantiert keine Mindestumsätze und haftet nicht für Entgeltausfälle, insbesondere wegen fehlender Betriebsbereitschaft der Internetplattform oder technischer Einrichtungen. Drive2day haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, nicht aber für entgangenen Gewinn oder nicht beitreibbare Entgelte. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten und Personenschäden ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

§7 Haftung der Nutzer

  • Der Nutzer haftet für die missbräuchliche Nutzung der Dienste, Verstöße gegen diesen Vertrag oder sonstige Obliegenheiten. Der Nutzer hat auch Schäden zu ersetzen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung seiner Registrierungsdaten entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

§8 Nutzungsrechte

  • Der Nutzer überträgt Drive2day das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, im Rahmen dieses Vertrag überlassenes Material oder Inhalte zu seiner Durchführung auf sämtliche Arten ohne weitere Zustimmung zu nutzen, es zu vervielfältigen und zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen, zu bearbeiten oder umzugestalten. Der Nutzer stellt sicher, dass eventuelle Rechte nach § 12, 13 Satz 2 und 25 Urhebergesetz nicht geltend gemacht werden. Drive2day kann ohne Zustimmung des Mitglieds Lizenzen an Dritte vergeben oder die erworbenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

§9 Datenschutz

  • Unser Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

§10 Beendigung/Kündigung

  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von dem Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist formlos gekündigt werden!
  • Drive2day kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einer Woche durch e-mail kündigen. Bei mißbräuchlicher Nutzung der Dienste, insbesondere im Falle von Verstößen gegen §4 oder 5 oder bei begründetem Verdacht können Nutzer von der Nutzung des Dienstes nach fristloser Kündigung ausgeschlossen, bzw. Daten des Nutzers gesperrt oder gelöscht werden.

§11 Schlußbestimmungen

  • Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien Anwendung. Erfüllungsort für diese Vereinbarung ist, soweit zulässig vereinbart, Frankfurt am Main.
  • Sollten Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall angemessene Regelungen zu treffen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.

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